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   OLG München, 23.07.1996 - 25 U 4715/95   

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https://dejure.org/1996,5666
OLG München, 23.07.1996 - 25 U 4715/95 (https://dejure.org/1996,5666)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.1996 - 25 U 4715/95 (https://dejure.org/1996,5666)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 25 U 4715/95 (https://dejure.org/1996,5666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes zur Entscheidung eines Rechtsstreites ; Anwendung des Gesetzes zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) auf einen Fixkostenspeditionsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 229
  • TranspR 1997, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG München, 23.07.1996 - 25 U 4715/95
    Für die Zulässigkeit reicht dann die einseitige Behauptung aller erforderlichen Tatsachen durch den Kl. aus (BGHZ 124, 237/240).

    Bestreitet er andererseits zu Unrecht, so erleidet er keinen ungerechtfertigten Nachteil, wenn das Gericht zugleich die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage gegen ihn ausspricht (BGHZ 124, 237/241).

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 127/78

    Schadensersatzanspruch des Empfängers aus dem Beförderungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 23.07.1996 - 25 U 4715/95
    Im Interesse der Rechtsvereinheitlichung und des erstrebenswerten Entscheidungseinklangs ist die CMR primär aus sich selbst heraus, also autonom auszulegen (BGHZ 75, 92/94; Koller, VersR 1988, 556).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Maßgeblich hierfür ist die gebotene autonome, vom ergänzend anwendbaren nationalen Recht losgelöste Auslegung der CMR (OLG München TranspR 1997, 33, 34; OLG Hamm TranspR 2000, 29, 30; OLG Köln TranspR 2005, 472, 473; Koller aaO Art. 1 CMR Rdn. 3; MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 1 CMR Rdn. 5; Helm aaO Art. 1 Rdn. 28; Ferrari/Ferrari aaO Art. 1 CMR Rdn. 7).
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